Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
Zur Zulässigkeit einer Mindestnote als konstitutives Anforderungsprofil - rewis.io
Bundesbeamtenrecht, Einstellung, höherer Dienst, Bewerbungsverfahrensanspruch, Gleichbehandlung, Volljurist, Mindestnote
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 18.11.2020 - AN 16 K 20.00549
- VG Ansbach, 18.11.2020 - AN 16 K 20.549
- VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21
Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
Das gilt auch in der vorliegenden Fallgestaltung, in der das Bundesamt mehrere öffentliche (Einstiegs-)Ämter im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst für Volljuristen aus einem gemischten Bewerberkreis von Berufsanfängern, Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten ausgeschrieben hat und noch nicht feststeht, ob diese Ämter durch Verbeamtung oder im Wege des Arbeitsvertrags vergeben werden sollen (BVerwG, B.v. 17.3.2021 - 2 B 3.21 - juris Rn. 18 ff. zum einheitlichen öffentlich-rechtlichen Charakter des Bewerbungsverfahrensanspruchs, wenn - wie hier - eine Beamtin oder ein Beamter zum Bewerberkreis gehört). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 104.15
Beamter; Wechseldienstposten; militärischer Dienstposten; Auswahlentscheidung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
Die einer Stellenbesetzung vorgelagerten Fragen, ob und ggf. wie viele Stellen (Ämter) mit welcher Wertigkeit geschaffen werden, unterfällt der Organisationsgewalt des Dienstherrn (BVerwG, U.v. 27.4.2016 - 2 B 104.15 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.01.2017 - 6 CE 16.2310
Gestuftes Auswahlverfahren bei konstitutivem Anforderungsprofil rechtmäßig
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist der Dienstherr aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und, soweit - wie hier - eine an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Dienstpostenvergabe in Rede steht, auch zur Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauswahl verpflichtet (BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 6 CE 16.2310 - juris Rn. 18 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 1 B 1245/12
Aufführung zusätzlicher kostitutiver Merkmale über die allgemeinen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
Mit dieser Beschränkung hält sich der Dienstherr, was der Zulassungsantrag nicht in Zweifel zieht, im Rahmen seiner Organisationsgewalt (vgl. OVG NW, B.v. 18.1.2013 - 1 B 1245/12 - juris Rn. 17 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - 1 A 341/20
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2022 - 6 ZB 21.193
Für eine solche typisierende Grenzziehung in Anwendung des verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen und einfachgesetzlich durch § 9 BBG ausgestalteten Leistungsgrundsatzes bedarf es auch keiner speziellen gesetzlichen Regelung (OVG NW, B.v. 16.7.2020 - 1 A 341/20 - juris Rn. 14 ff.).